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Sicherheitswochen 2017

Damit Probleme früh gelöst werden

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Neutrale Sachverständige helfen dem Bauherren, den Zeit- und Kostenrahmen seines Projektes einzuhalten. Fotos: DEKRA

Die DEKRA rät zu unabhängiger Prüfung von Immobilien – sowohl beim Neubau als auch bei der Gebrauchtimmobilie

Wer in eine Immobilie investiert, sollte sich von externem Sachverstand unterstützen lassen, raten die Bauexperten von DEKRA. Sowohl beim Neubau als auch bei der Gebrauchtimmobilie helfen unabhängige Experten dabei, dass das Projekt im Zeit- und Kostenrahmen bleibt.Ein neutraler Sachverständiger hilft dem Bauherrn, den Zeit- und Kostenrahmen des Projektes einzuhalten. DEKRA empfiehlt, bei Neubauten nach festgelegten Bauabschnitten neutrale Checks durchzuführen. „Wer den Mängel rechtzeitig festgestellt und einvernehmlich beseitigt, werden Verzögerungen im Baufortschritt vermieden und das gibt dem Bauherrn und den ausführenden Firmen Sicherheit“, sagt DEKRA-Niederlassungsleiter Andreas Gugat. „Zu spät erkannte Baumängel bremsen den Zeitplan und gefährden den Fertigstellungstermin.“ Sechs Termine sollten baubegleitend mit Experten gemacht werden:

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– Bodenplatte
– Keller
– Rohbau
– Haustechnik Rohinstallation
– Erweiterter Ausbau
– Nach Baufertigstellung

Werden die Anforderungen des Prüfprogrammes erfüllt, kann zudem das DEKRA Siegel für „Immobilienprüfung baubegleitend“ erworben werden.

„In jedem Fall ist auch eine Luftdichtheitsprüfung nach dem Verfahren B zu empfehlen, da mit dieser Prüfung noch während der Bauphase Probleme aufgespürt und damit leicht und rechtzeitig behoben werden können“, erläutert Gugat. Damit wird sichergestellt, dass mögliche Leckagen in der Gebäudehülle frühzeitig erkannt werden. „Werden Undichtigkeiten und Mängel erst nach Fertigstellung festgestellt, sind diese im Allgemeinen wesentlich aufwändiger zu beheben“, so Gugat.

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Bei Massivbauten können sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Bank fordert dann zuweilen für die Auszahlung eines Baudarlehens eine Dokumentation des Bautenstandes. Ein neutraler Sachverständiger dokumentiert in diesem Fall den Ausführungsstand der Immobilie – das gilt bei Neubauten und auch bei Renovierungen. Diese Bautenstandsdokumentation kann dann zum Abgleich mit den Termin- oder Zahlungsplänen herangezogen werden.

Um den Kauf einer Gebrauchtimmobilie abzusichern, empfehlen DEKRA Experten ebenfalls eine Begehung durch einen Sachverständigen. Er prüft die wichtigsten Gewerke und Gebäudebestandteile: Tischler- und Holzarbeiten, Metallbauarbeiten, Bodenbelag- und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Sichtmauerwerk- und -betonoberflächen, Fassadenoberflächen, Tür- und Fensteroberflächen, Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie die Außenanlagen.

Ganz wichtig: Auch die elektrotechnische und die Hausinstallation können durch Sachverständige überprüft werden. Bei Bestandsimmobilien lohnt sich immer ein ausführlicher Check auch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.