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Das Fundament einer jeden Ehe

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Wer rechtskräftig heiraten möchte, kommt am Standesamt nicht vorbei. Foto: Pixabay

Wer rechtskräftig heiraten möchte, kommt am Standesamt nicht vorbei. Für die „Anmeldung der Eheschließung“ schreiben die meisten Städte und Gemeinden keine Fristen zur Anmeldung vor, eine rechtzeitige Anmeldung ist jedoch ratsam, damit eventuell noch fehlende Unterlagen beschafft werden können und der gewünschte Termin auch frei ist.Grundsätzlich sollen beide künftigen Ehepartner zur Anmeldung erscheinen. Ist einer von beiden verhindert, kann er den Partner mit einer schriftlichen Vollmacht ausstatten. Die zur Anmeldung benötigten Unterlagen müssen immer entweder im Original oder in einer amtlich beglaubigten Ausfertigung vorliegen und dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

AM STANDESAMT KOMMT NIEMAND VORBEI

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Die Eheschließung ist eine formelle Angelegenheit. Foto: satura86/123RF

FÜR DIE ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG SIND FOLGENDE UNTERLAGEN NOTWENDIG:

- Eine erweiterte Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- gültiger Personalausweis
- amtliche Meldebescheinigung
- Personenstandsurkunde (Eheschließung der Eltern nach dem 31. Dezember 1957)
- Abstammungsurkunde (Eheschließung der Eltern nach dem 31. Dezember 1957 beziehungsweise in der DDR vor dem 03. Oktober 1990)
- gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- eventuell Heirats- und Scheidungsurkunde beziehungsweise beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- eventuell Aufenthaltsgenehmigung und Nachweis der Staatsangehörigkeit
- schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, wenn ein Partner unter 18 Jahren ist

Ist es für einen der Partner (oder beide) nicht die erste Eheschließung, so muss auch ein Nachweis über die rechtskräftige Auflösung der vorherigen Ehe bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Am Tag der Eheschließung sollte sich das Hochzeitspaar in der Regel etwa zehn Minuten vor Beginn der Trauung im Standesamt einfinden, um die Anmeldung zu bestätigen. Hier werden auch eventuelle Trauzeugen aufgenommen. Die Kosten für die reine Anmeldung liegen etwa bei 40 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die beglaubigten Kopien, das Familienstammbuch und die Raumbenutzung bei der Trauung.

Die Trauung gestaltet jeder Standesbeamte individuell, in der Regel verdeutlicht er dem Brautpaar die Verpflichtungen, die mit der Ehe einhergehen, und stellt im Anschluss daran natürlich die entscheidende Frage. Bejaht das Paar den Willen zur Eheschließung, werden sie vom Standesbeamten zu Eheleuten erklärt und unterzeichnen die entsprechende Urkunde, ebenso wie der Beamte und die Trauzeugen.

Ob Musik gespielt wird oder die Ringe ausgetauscht werden, kann das Brautpaar entscheiden. Gestalterische Aspekte müssen jedoch vorher mit dem Standesbeamten abgesprochen werden, um genügend Zeit einzuplanen. Wenn möglich, können diese wichtigen Fragen zur Zeremonie persönlich ein paar Wochen vor dem Termin geklärt werden. Aber Vorsicht, einige Standesämter ermöglichen keine Treffen vor der Trauung. Hier sollten Brautpaare jedoch versuchen, wenigstens schriftlich oder per Telefon die wichtigsten Wünsche zu kommunizieren.