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Sicherheitswochen 2017

Eine Frage der Berechnung

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Rentenansprüche werden in einem Konto dokumentiert. FOTO: DPA

Entscheidend ist, was am Ende rauskommt – und das ist komplizier

Von Stefan Winter Wer in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erwirbt einen Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Rente. Im Moment beträgt der Beitragssatz 18,7 Prozent des Bruttoeinkommens, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Über der Beitragsbemessungsgrenze von 6350 Euro monatlich im Westen und 5700 Euro im Osten steigt der Beitrag nicht mehr.Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von der Höhe der Beiträge und der Dauer der Einzahlung ab. Beides wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Wer in einem Kalenderjahr so viel verdient hat wie der Durchschnitt der Versicherten, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Für höhere oder niedrigere Einkommen – und damit Beitragszahlungen – gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte. Entgeltpunkte gibt es auch für beitragsfreie Zeiten, durch Einmalzahlung von Beiträgen kann man auch Punkte erwerben.Die sogenannte Standardrente oder auch Eckrente ist für die meisten Menschen nicht mehr Standard: Sie bezeichnet den Anspruch eines Versicherten, der 45 Jahre lang immer so viel verdient hat wie der Durchschnitt, also 45 Entgeltpunkte gesammelt hat. Im vergangenen Jahr ergab das 1197 Euro Rente pro Monat. Setzt man diese Eckrente ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittsgehalt aller Versicherten, erhält man das Rentenniveau. Es liegt derzeit bei 47,9 Prozent – aber eben nur für den Musterfall im Vergleich zum Durchschnitt. Man kann mit dieser Zahl nicht den eigenen Rentenanspruch ausrechnen.Die Ansprüche werden für jeden Versicherten in einem Konto dokumentiert. Er erhält jährlich eine Renteninformation mit dem aktuellen Stand seiner Ansprüche und einer Hochrechnung unter der Annahme, dass sein Berufsleben weiterläuft wie bisher.

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Im Test

Und wenn man nicht mehr arbeiten kann?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann finanziellen Schaden abwenden

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Gut vorgesorgt: Wenn man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziellen Schaden mildern. FOTO: FOTOLIA

Längst nicht alles im Leben ist planbar – insbesondere die Gesundheit. Was aber tun, wenn man vor Renteneintritt nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen? Am besten vorsorgen: Die „Finanztest“- Experten haben 74 Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen – mit äußerst positiven Ergebnissen. Knapp die Hälfte der geprüften Produkte schnitt im Test mit „sehr gut“ ab, beinahe genauso viele Angebote wurden „gut“ bewertet.

Die besten Angebote kamen von Europa, Hannoversche und Alte Leipziger, das schlechteste von der LV 1871, die nicht über ein „ausreichend“ hinauskam. Wichtig: Die Experten raten, die Versicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen. Dann ist der Beitrag oftmals noch deutlich günstiger, da Kunden meistens noch gesund sind oder nicht so viele Vorerkrankungen in der Akte gelistet sind. Denn, und das ist wichtig zu wissen, Versicherungen können Kunden ablehnen. Das ist häufig bei psychischen Vorerkrankungen der Fall.

Manche Beschwerden werden vom Schutz ausgeschlossen

Für chronische Krankheiten wie Rückenleiden oder Allergien werden zudem oftmals Zuschläge berechnet, mitunter werden derartige Beschwerden auch ganz vom Schutz ausgeschlossen. Sprich: Sollte die Berufsunfähigkeit aufgrund einer der ausgeklammerten Erkrankungen auftreten, würde die Versicherung nicht greifen. Einziger Nachteil bei einem frühen Vertragsabschluss: Viele Versicherte wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wohin die Reise – vor allem finanziell – geht. Deshalb, so raten die Experten, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Vertrag es erlaubt, die Rente später hochzusetzen oder bei Zahlungsschwierigkeiten ganz auszusetzen. Von einer Kündigung der Versicherung in letzterem Fall raten die Experten ausdrücklich ab, denn erstens erlischt der Versicherungsschutz und zweitens ist es oftmals schwierig, zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Versicherung zu bekommen.

Grundsätzlich gilt: Die nachträgliche Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente ist bei vielen Angeboten nur unter der Angabe von triftigen Gründen möglich. Darüber hinaus gibt es für diesen Schritt oftmals eine Altersgrenze von 45 oder 50 Jahren.

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, aber feststellt, dass der Betrag zu niedrig ist, kann auch einen zweiten Vertrag abschließen. rnd

Tipp

Sie haben diverse Vorerkrankungen, sprich waren in den vergangenen fünf Jahren ernsthaft krank oder sind chronisch krank, interessieren sich aber trotzdem für eine Berufsunfähigkeitsversicherung? In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer anonymen Risikoanfrage über einen unabhängigen Versicherungsberater oder -makler. So lässt sich schon vorab klären, ob Aussicht auf einen Vertragsabschluss mit einem Versicherer besteht und zu welchen Konditionen.