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Sicherheitswochen - 16. November 2018

IT-Sicherheit: Landkreis Gifhorn schützt Daten mit Infrastruktur

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Ein Passwort wird auf einem Laptop über eine Tastatur eingegeben: Datensicherheit ist beim Landkreis Gifhorn ein wichtiges Thema. FOTO: ARCHIV

DSGVO verunsichert Vereine

Von Hilke Kottlick GIFHORN. Wie funktioniert es mit der Datensicherheit beim Landkreis Gifhorn auch mit Blick auf den IT-Verbund – die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Kommunen? Diese Frage beantwortete Landrat Dr. Andreas Ebel.Demnach stellt der IT-Verbund des Landkreises Gifhorn am zentralen Standort Gifhorn die Infrastrukturen für derzeit fünf Verwaltungen – die Stadt Gifhorn, die Gemeinde Sassenburg, die Samtgemeinden Brome, Isenbüttel und Meinersen sowie für den Landkreis selbst zur Verfügung. Davon erfasst werden laut Ebel neben den eigentlichen Rathäusern auch deren Außenstellen – in Teilen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden, Verwaltungsbereiche der Schulen, Verkehrswesen, Gesundheitsamt, Wohngeldstelle und mehr. 

Verwaltung arbeitet dabei mit den Mitglieds-Kommunen und einem Bündnis auf Landesebene zusammen

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Die Richtfunkstrecken selbst bilden ein eigenes Netz, das von außen nicht erreicht werden kann.

Andreas Ebel Gifhorner Landrat

Dem Landrat zufolge sind diese über Richtfunkstrecken an die zentrale Infrastruktur angebunden. Dafür wurden geeignete Stationen angemietet oder selbst errichtet. „Die Richtfunkstrecken selbst bilden ein eigenes Netz, das von außen nicht erreicht werden kann“, erläutert Ebel. Dort, wo nur wenig Personal seinen Dienst an digitalen Arbeitsplätzen verrichtet wie beispielsweise in Straßenmeistereien, sind diese über Internetleitungen mittels einer sogenannten „getunnelten Verbindung“ (VPN) verbunden.

Die zentrale Infrastruktur werde „vollständig redundant vorgehalten und ist dafür an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Stadtgebiets untergebracht“, so Ebel. Um im Zuge dieser Datenverarbeitung für die Verwaltungspartner des Landkreises den Ansprüchen an die Datensicherheit gerecht zu werden, wurde ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter installiert. „Hierbei werden in Zusammenarbeit mit dem IT-Verbund Risikoanalysen durchgeführt und entsprechende Sicherheitsrichtlinien formuliert, die mit der Mitarbeiterschaft anschließend kommuniziert und deren Einhaltung überwacht und dokumentiert wird.“

Zudem ist der Landkreis Gifhorn Ebel zufolge dem niedersächsischen Computer-Emergency-Response Team (N-CERT) beigetreten, um die Bedrohungslagen im Bereich der IT im gemeinsamen Austausch mit dem Land und anderen Kommunen zu bewältigen. Diese Form der Zusammenarbeit befindet sich im Aufbau. Das dem Innenministerium unterstellte N-CERT baut derzeit weiter Strukturen auf, um die Zusammenarbeit mit den Kommunen zu verstärken.

DSGVO verunsichert Vereine

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Das neue Gesetz: Die Datenschutz-Grundverordnung sorgte für viel Wirbel. FOTO: DPA

Auch persönliche Daten müssen sicher sein – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 25. Mai in Kraft ist, soll dafür sorgen. Doch viele Bürgerwaren zunächst vor allem verunsichert. „Sie waren über die Papierflut entsetzt, die dadurch auf sie zukam“, so Annegret Willenbrink von der Wolfsburger Verbraucherzentrale.

Die Bürger trifft die Verordnung eigentlich kaum, die Vereine schon – und einige holten sich juristischen Beistand. Das erlebte der Wolfsburger Anwalt Hans-Joachim Throl in seiner Kanzlei. Sein Rat: „Wichtig ist, die Mitglieder umfassend darüber zu informieren, welche Daten im Verein gespeichert werden. Diese Speicherung darf nur zu vereinsinternen Zwecken geschehen und eine Weitergabe an Dritte muss ausgeschlossen sein“, erklärt Throl. Sinnvoll sei außerdem, dass Vereinsvorstände jeweils einen Datenschutzbeauftragten benennen, der sich speziell um den Datenschutz kümmert und den Vereinsmitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die neue Verordnung soll den Datenschutz in der Europäischen Union vereinheitlichen und ins Internetzeitalter befördern. Die DSGVO brachte aber zunächst große Verunsicherung. Viele Vereine fürchteten sich vor teuren Abmahnungen bei Verstößen gegen die neue Verordnung. Diese Gefahr sieht Annegret Willenbrink nicht. Ihr grundsätzlicher Rat bei der Datenschutzverordnung und den Umgang mit Daten: „Man sollte mit den Daten von anderen Menschen nur das machen, was man auch bei den eigenen Daten akzeptieren würde.“ syt