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Ohne Freiwillige geht es nicht

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Schon bald im Einsatz für Gifhorn: Teilnehmer der Truppmannausbildung Teil 1. FOTO: WALKHOFF

Seit 148 Jahren sind die Gifhorner Helfer in der Not ehrenamtlich im Einsatz

Wenn’s in Gifhorn und Umgebung heiß hergeht, verlassen bis zu 120 aktive Feuerwehrmänner und -frauen ihren Arbeitsplatz, die Kantine, den Sportverein oder das Bett, um zum Einsatz zu eilen. Und sie tun es ausschließlich ehrenamtlich, denn sie gehören zur Freiwilligen Feuerwehr, die in zwei Jahren 150-jähriges Bestehen feiert.Doch was sind das für Menschen, die jederzeit bereit sind, Menschenleben zu retten, Brände zu löschen und Keller auszupumpen? „Das ist unterschiedlich. Die Mitglieder bilden einen Querschnitt der Gesellschaft ab. Bei uns sind Ungelernte und Ingenieure, Handwerker und Kaufleute und sogar ein Flüchtling aus dem Irak“, zählt Uwe Michel, Ortsbrandmeister in Gifhorn, auf. „Was alle Mitglieder eint, ist das soziale Engagement und dass sie lieber geben als nehmen.“Echte TeamarbeitDie meisten der Feuerwehrmänner und -frauen blicken auf eine lange Karriere in der blauen Uniform zurück. Zwei Drittel von ihnen haben in jungen Jahren den Umgang mit der Technik gelernt, im Team zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen – für sich und andere.Ist die Jugendfeuerwehr auch etwas für Mädchen? „Na klar!“, bestätigt Zugführer Michael Sohr. „Bislang sind es zwar noch nicht so viele. Aber wenn eine feststellt, dass hier noch andere Mädchen sind, dann will sie auch mitmachen.“ Bei mancher Ortsfeuerwehr stellten die Mädchen unter den Jugendlichen heute sogar die Mehrheit.Neueinsteiger gesuchtTrotz des wachsenden Interesses, vor allem von Kindern und Jugendlichen, braucht die Feuerwehr auch erwachsene Neumitglieder. Weil Arbeitnehmer jedoch flexibel sein müssen, liegen Arbeits- und Wohnorte immer häufiger außerhalb Gifhorns. „Das ist im Einsatzfall natürlich ein Problem“, weiß Sohr.„Neueinsteiger bis 45 Jahre nehmen wir gerne. Manchmal auch Ältere, wenn sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen“, betont Uwe Michel. „Das Grundrüstzeug wird in 80 Stunden an vier Wochenenden in der Truppmannausbildung vermittelt. Danach sind die Neuen einsatzbereit!“

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Zuständigkeiten sind klar geregelt

Eine strenge Organisation gewährleistet den schnellen und effizienten Einsatz

Retten, löschen, bergen, schützen – die Aufgaben der Feuerwehr werden in den Gesetzen der Bundesländer geregelt. Für den Landkreis Gifhorn gilt somit das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Es regelt unter anderem Aufgaben- und Einsatzgebiete der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) und teilt die Aufgaben der Gemeinden, des Landkreises und des Landes ein.

Gifhorns Kreisfeuerwehr steht unter der Leitung des Kreisbrandmeisters Thomas Krok. Er ist für alle 102 Freiwilligen Feuerwehren mit rund 4500 aktiven Mitgliedern zuständig und Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes, der die Interessen der Wehren bei der Politik vertritt.

Der Landkreis ist in zwei Brandschutzabschnitte unterteilt. Den Abschnitt Nord leiten Jens Dieckmann und sein Stellvertreter Kai Plankemann, den Süden Matthias Klose und sein Stellvertreter Wolfgang Dreinerth. Dieckmann und Klose sind gleichzeitig Stellvertretende Kreisbrandmeister. Je Brandschutzabschnitt wurde eine Kreisfeuerwehrbereitschaft gebildet, die für Einsätze außerhalb des Kreisgebietes, auf Anforderung anderer Landkreise, zur Verfügung steht. Die Einheiten setzen sich aus Teilen der FFW der kreisangehörigen Kommunen zusammen, wobei der Grundschutz der jeweiligen Gebietseinheit sichergestellt bleibt. Die Verordnung über die kommunalen Wehren („Feuerwehrverordnung“) regelt, dass eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, um sich als solche bezeichnen zu dürfen, eine Mindestausstattung besitzen muss. Das ist in der Regel ein Löschfahrzeug mit einer Staffelbesatzung. Eine Stützpunktfeuerwehr befindet sich in jeder Stadt- und (Samt-)Gemeinde und besteht aus einem Löschgruppenfahrzeug sowie einem Tanklöschfahrzeug.

Schwerpunktfeuerwehren befinden sich in Meine, Isenbüttel, Gifhorn, Wahrenholz, Wittingen und Brome. Sie bestehen mindestens aus einem Löschgruppen-, einem Tanklösch- und einem Sonderfahrzeug (zum Beispiel Rüstwagen) sowie einem Einsatzleitfahrzeug.