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Pflegefall – was nun?

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Die Pflege eines Angehörigen ist eine Herausforderung, die Familien mit vielen neuen Aufgaben konfrontiert. Gerade dann, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, gibt es viele Möglichkeiten zur Entlastung. Foto: DKV / ERGO

Rund 4 Millionen Pflegebedürftige leben in Deutschland, Tendenz steigend. Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, fasst die wichtigsten Fragen zusammen, die im Pflegefall auf Angehörige und Betroffene zukommen.  Viele Familien trifft es unvorbereitet, wenn auf einmal Opa, Mutter oder Tante pflegebedürftig werden. Wie sollen sie die Pflege organisieren? Wo bekommen sie Hilfe? Eine erste Anlaufstelle sind lokale Pflegestützpunkte, Adresse und Kontaktdaten finden sich unter www.pflegestuetzpunktedeutschlandweit.de. Privatversicherte wenden sich an die compass-Pflegeberater. Wer eine private Pflegezusatzversicherung besitzt, dem stehen auch die Pflegespezialisten der WDS.care zur Seite. Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann auch der soziale Dienst des Krankenhauses weiterhelfen.Tritt in der Familie plötzlich ein Pflegefall ein, können sich Angestellte normalerweise bis zu zehn Tage zusätzlich frei nehmen, um die Betreuung zu organisieren. Jetzt, während der Corona-Pandemie, sind es sogar 20 Tage. Arbeitgeber müssen diesen Sonderurlaub gewähren, können aber ein Attest verlangen. „Wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet, können Arbeitnehmer eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit beantragen“, so Görgen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Angestellte beschäftigt und der Angehörige einen Pflegegrad hat. In Betrieben ab 25 Beschäftigten ist es im Rahmen der Familienpflegezeit sogar möglich, sich bis zu zwei Jahre teilweise freistellen zu lassen.

Die wichtigsten Fakten zum Thema „Pflege“ für Angehörige und Betroffene

Pflegebedürftigen stehen Pflegeleistungen zu. Welche das sind und wie hoch sie ausfallen, hängt vom Pflegegrad des Betroffenen ab. Angehörige können die Feststellung des Pflegegrads bei der Pflegekasse beantragen, die dann ein Gutachten beauftragt. „Betroffene und deren Angehörige sollten sich auf den Termin mit dem Gutachter gut vorbereiten“, rät der Pflegeexperte. „Bei der Begutachtung sollte ein Angehöriger anwesend sein, der den Pflegebedürftigen gut kennt“, empfiehlt Görgen.

Die Gutachter prüfen sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Das sind zum Beispiel Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung und Haushaltsführung. „Die Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ein“, so der Pflegeexperte. „Die Selbstversorgung macht dabei mit 40 Prozent den größten Anteil aus.“ Hat sich der Gutachter ein Gesamtbild vom Zustand des Pflegebedürftigen gemacht, weist er ihm einen von fünf Pflegegraden zu.

„Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung“, fasst Dirk Görgen zusammen. Abhängig vom Pflegegrad unterstützt dann die Pflegeversicherung unter anderem mit Entlastungsbeiträgen, beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder für Pflegehilfsmittel. Sie fördert zudem den altersgerechten Umbau der Wohnung sowie den Umzug in eine ambulante Wohngruppe für Pflegebedürftige. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf weitere Pflegeleistungen, etwa Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Familie beziehungsweise Freunde oder Pflegesachleistungen, wenn der Betroffene einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt. Auch für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege stehen monatlich bestimmte Beträge zur Verfügung. Die Höhe der Geldleistungen hängt dabei vom Pflegegrad ab.

In den meisten Fällen deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegekosten nur teilweise ab. „Wer den Eigenanteil nicht selbst stemmen kann, bei dem springt zunächst das Sozialamt ein“, weiß Görgen. Bisher holte es sich das Geld dann von den erwachsenen Kindern zurück. Seit Januar 2020 geht das aber nur noch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto. Egal, wie viel Einkommen oder Vermögen ein Pflegebedürftiger oder seine Angehörigen haben: Eine private Pflegezusatzversicherung ist immer sinnvoll.