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Ruhe in Frieden

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Neben dem Ort der Beisetzung ist die Wahl der Grabart eine der wichtigsten Entscheidungen. Die Kosten für ein Reihengrab sind günstiger als bei Wahlgräbern. Foto: pxhere

Laut der in Deutschland geltenden Friedhofspflicht müssen Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden. Ob Erd- oder Feuerbestattung, für die Bestattung werden verschiedene Formen von Gräbern angeboten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab. Bei einem Wahlgrab sind die Lage und Größe des Grabes frei wählbar. Ein Reihengrab hingegen wird – wie die Bezeichnung verrät – der Reihe nach vergeben wird, sodass Angehörige keinen Einfluss auf die Lage und Größe der Grabstätte haben.Die beiden traditionellen Grabarten stehen sowohl für klassische Beerdigungen im Sarg als auch für Beisetzungen in Urnen zur Verfügung. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte hat in den meisten Fällen die Person, die die Grabstätte „erworben“ beziehungsweise die Nutzung für die Dauer der Ruhezeit beantragt hat. In der Regel beträgt die Ruhezeit beziehungsweise Ruhefrist für Gräber auf Friedhöfen 20 Jahre. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung kann die Ruhezeit für Wahlgräber meist verlängert werden, manchmal bis auf 30 Jahre.

Auf Friedhöfen werden verschiedene Grabarten für Bestattungen angeboten

Unabhängig von der generellen Klassifizierung einer Grabstätte als Wahl- oder Reihengrab gilt: Je nachdem, im Rahmen welcher Bestattungsvariante Verstorbene bestattet werden, unterscheiden sich die Bezeichnungen für bestimmte Gräber. Wird beispielsweise nach der Einäscherung im Krematorium die Asche des Verstorbenen in einer Urne im Erdreich beigesetzt, wird die Grabstelle als Urnengrab bezeichnet. Handelt es sich etwa um eine Baumbestattung, spricht man bei der letzten Ruhestätte wiederum von einem Baumgrab.

Wer im Rahmen einer Bestattungsvorsorge die eigene Beerdigung planen möchte, der hat die Möglichkeit, für die letzte Ruhestätte ein Wahlgrab auszusuchen, dass den eigenen Vorstellungen entspricht. Aber auch Angehörige, die für die Bestattung eines Familienmitgliedes verantwortlich sind, können ein Wahlgrab für die Beisetzung aussuchen. Der Vorteil: Die Größe und Lage der Grabstelle sind frei wählbar.

Einzeltiefgrab und Mehrfachwahlgrab

Wahlgrabstätten werden in zwei Klassen von Wahlgräbern eingeordnet. Einerseits gibt es Einzeltiefgräber. Diese Art des Wahlgrabes bietet Platz für zwei Särge, die übereinander begraben werden können. Das Einzeltiefgrab steht aber auch für Urnenbestattungen zur Verfügung. Bis zu vier Urnen können in einem Einzeltiefgrab beigesetzt werden.

Andererseits gibt es sogenannte Mehrfachwahlgräber. Diese Grabstätten bieten Raum für vier Särge und bis zu acht Urnen. Da mehrere Verstorbene in einem Einzeltiefgrab oder Mehrfachwahlgrab bestattet werden können, werden die Wahlgrabarten auch als Familiengrab bezeichnet.

Wer sich für ein Reihengrab entscheidet, hat keinen Einfluss auf die Größe und Lage der Grabstelle, weil Reihengräber der Reihe nach vergeben werden. Da es sich bei einem Reihengrab um ein Einzelgrab handelt, ist die Bestattung mehrerer Verstorbener in einem Reihengrab nicht gestattet. Zudem ist die Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich.

Manche Menschen möchten sich anonym auf einem Gemeinschaftsgrabfeld bestatten lassen. Die Gründe für eine anonyme Bestattung sind unterschiedlich. Ein Grund für eine anonyme Beisetzung kann beispielsweise sein, die Bestattungskosten so gering wie möglich zu halten, denn für ein anonymes Grab sind die Kosten vergleichsweise niedrig. Einige Posten, die üblicherweise im Rahmen einer Bestattung anfallen, entfallen für ein anonymes Grab. Ein entfallender Kostenfaktor ist zum Beispiel der Grabstein mit namentlicher Kennzeichnung, denn Grabsteine dürfen an einem anonymen Grab nicht aufgestellt werden. Zudem entstehen bei einem namenlosen Grab auch keine Kosten für die Grabpflege.

Ein Faktor, der Einfluss auf die Höhe der Bestattungskosten nimmt, ist nämlich auch die Grabpflege: Je nach Bestattungs- und Grabart fällt der Aufwand für die Grabpflege unterschiedlich aus. So ist ein Wahlgrab in der Regel größer als ein Reihengrab und mit der Größe der Grabstätte steigt auch der Aufwand für die Grabpflege. Wer diese selbst übernimmt, kann Kosten sparen. Doch es besteht oftmals auch die Möglichkeit, eine Friedhofsgärtnerei mit der professionellen Pflege der Grabstätte zu beauftragen.