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Sicherheitswochen 4. November 2019

So hört Alexa nur das, was sie soll

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Guck mal, wer da horcht: Wer Sprachassistenten zu Hause nutzt, sollte Besucher darüber informieren. FOTO: JEFF CHIU/AP/DPA

Besser essen ohne Skandale

Ein Bundestagsgutachten sieht bei Sprachassistenten Risiken für unbeteiligte Besucher und Kinder – und wirft die Frage nach fehlenden rechtlichen Regelungen auf. Nutzer müssen aber nicht auf neue Gesetze warten, um beim Gebrauch von Amazons Alexa oder dem Google Assistant die Persönlichkeitsrechte Dritter zu schützen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Nutzer Besuch darüber informieren, dass sie einen digitalen Sprachassistenten nutzen und ihn gegebenenfalls ausschalten, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bei vielen Smartspeakern wie etwa dem Amazon Echo oder dem Google Home gibt es zu diesem Zweck eine Mikrofontaste oder einen Mikrofonschalter am Lautsprecher. Das Deaktivieren des Sprachassistenten lohnt sich nicht nur, wenn Besuch kommt, dem der Betrieb unangenehm ist. Sondern auch, wenn man ohnehin weiß, dass man den Dienst längere Zeit nicht nutzen möchte.

Bei der Nutzung von Smartspeakern mit Sprachassistenz sind Persönlichkeitsrechte gefährdet

4 Stellen sollte ein Sprachcode für die Nutzung von Amazon über Alexa haben, damit Kinder nicht versehentlich oder aus Jux Bestellungen aufgeben können.

Im Fokus

Transparenz und Kontrolle über den Zeitpunkt oder die Dauer einer Aufnahme von Sprachassistenten lassen sich zudem über Tonsignale verbessern, die sowohl den Start als auch das Ende einer Sprachaufzeichnung markieren können, erklären die Verbraucherschützer. In der Alexa-App finden sich die Tonsignale unter Toneinstellung, in der Google-Home-App unter Bedienungshilfen.

Die Tonsignale helfen Nutzern auch, zu erkennen, wenn ungewollt oder versehentlich aufgezeichnet wird. Zwar soll das eigentlich nur geschehen, wenn ein festgelegtes Aktivierungswort fällt – beim Assistant sind das immer „Hey Google“ sowie „Okay Google“, während man bei Amazon „Alexa“, „Amazon“, Echo“ oder „Computer“ als Signalwort wählen kann. Ein vzbv-Test hat aber gezeigt, dass die Assistenten auch auf Abwandlungen und Begriffe regieren, die dem Aktivierungswort ähnlich sind, etwa „Okay, Kuchen“ für „Okay, Google“ oder „Gecko“ für „Echo“.

Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, „Alexa“ nicht zum Signalwort zu machen, wenn Familienmitglieder oder Freunde so oder ähnlich heißen, also etwa Alexandra. Auch von „Computer“ als Signalwort sei abzuraten, weil es einfach zu häufig vorkommt und man so „ungewollte Einblicke“ riskiere.


Besser essen ohne Skandale

Sicherheitsfrage Anne Markwardt

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Fipronil im Ei, Pferdefleisch in der Lasagne, und nun mit Listerien verunreinigte Produkte des Wurstfabrikanten Wilke aus Hessen: Immer wieder kommt es zu Lebensmittelskandalen, mit schlimmen Folgen für Verbraucher. Gerade der Wilke-Fall, bei dem mindestens drei Menschen nach dem Verzehr der verdorbenen Wurst gestorben und zahlreiche weitere Menschen erkrankt sind, zeigt: Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland und Europa hat zu viele Schwachstellen. Die Aufklärung dauert zu lang, die Behörden haben zu wenige Kompetenzen, die Öffentlichkeit wird nicht ausreichend informiert. So ist es völlig inakzeptabel, dass bis heute nicht vollständig geklärt ist, wohin alle Wurst-Chargen geliefert wurden. Um solche Skandale zu verhindern, bedarf es konsequenter Regelungen: Erstens müsste die Verantwortung für die Lebensmittelüberwachung von den Kommunen auf die Länder übertragen werden, wobei der Bund verpflichtet werden sollte, im Krisenfall die Koordinierung und Verantwortung zu übernehmen. Zweitens müssten die Behörden Rückrufe von Waren sofort selbst durchführen können. Aktuell müssen sie das zunächst den Unternehmen selbst überlassen. Drittens sollten Betriebe jederzeit ihre Lieferkette transparent und den Behörden zugänglich machen, damit diese die entsprechenden Produkte zügig identifizieren und Verbraucher informieren können. Und viertens müssten Rückrufe und vor allem auch die Information der Verbraucher schneller und umfassender erfolgen.

Passiert dies nicht, sind weitere böse Überraschungen in unserem Essen vorprogrammiert.

Anne Markwardt ist Leiterin des Teams Lebensmittel beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

Viele Kinderwagen schneiden gut ab

Sicherheitsmängel und Schadstoffe gehören mittlerweile fast der Vergangenheit an

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Sicher, komfortabel, leicht in der Handhabung – und schick soll er auch noch sein: Um einen idealen Kinderwagen zu finden, sollten Eltern auf Beratung setzen und auf Prüfsiegel achten. FOTO: WOLFRAM STEINBERG/DPA

Von Claudia Wittke-Gaida  

Der erste Kinderwagenkauf ist teilweise komplizierter als die Auswahl eines neuen Autos. Denn das Angebot ist riesig und die Ansprüche sind besonders hoch: Ein Kinderwagen soll sicher und bequem fürs Kind sein und darüber hinaus langlebig, gut händelbar, komfortabel, schadstoffarm, geländetauglich, platzsparend – und stylisch. Zu den Favoriten zählen Modelle, die vom Säuglings- bis zum Kleinkindalter passen, sich also später auch zum Buggy mit verstellbarem Rückenteil umbauen lassen. Doch was macht einen guten Kinderwagen, der möglichst allen Ansprüchen genügt, aus?

Die Hersteller versuchen, sämtliche Kundenwünsche zu berücksichtigen, und sind auf Qualität bedacht: So viele Kinderwagen wie beim jüngsten Test in diesem Sommer kamen bei Stiftung Warentest noch nie so „gut“ weg: Gleich sechs der 14 untersuchten Modelle können die Tester empfehlen. Der Beste aller Guten ist für 400 Euro zu haben: Testsieger Hauck Saturn R Duoset überzeugte vor allem mit seinem Sitzkomfort. Zudem lässt er sich gut falten und einfach im Kofferraum verstauen.

Ebenfalls „gut“ und mit 260 Euro noch günstiger ist Kinderkraft Moov. Drei Modelle erreichten ein „befriedigend“, vier ein „ausreichend“. Die Tester führten diesbezüglich vor allem folgende Kritikpunkte auf: Insgesamt waren die Kinderwagen zu schwer und zu unbequem. Die Schale erwies sich vor allem für eher große Babys als zu beengt oder zu kurz.

Der Sitzkomfort sei bei den Modellen mit den Noten drei und vier generell gerade für ältere Kinder ein Problem, da sich kein Sitz in eine ebene Liegefläche verwandeln lasse. Zudem fehlten fast immer mitwachsende Fußstützen, die beim Sitzen Druck aus den Kniekehlen nehmen, kritisieren die Warentester.

Sicherheitsmängel und Schadstoffe, die frühere Tests trübten, gehören (fast) der Vergangenheit an. Lediglich ein Modell wurde als Schadstoffsünder entlarvt und wurde daher mit „mangelhaft“ bewertet. Die Tester fanden in den Griffen des von der Marke Babyone exklusiv verkaufte B.O. Startklar T-Light mehr Benzo(ghi)perylen als das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) erlaubt. Die Substanz, kann eine erbgutveränderte Wirkung haben kann.

Die Warentester haben eigenen Angaben zufolge Babyone mit dem Testergebnis konfrontiert, woraufhin das Unternehmen das Modell aus dem Verkauf zurückgenommen hat. Bereits verkaufte Wagen des Modells werden ausgetauscht.