Die Jagdgenossenschaften erfüllen kraft Gesetzes eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Pflichtmitglieder einer Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, der in Niedersachsen eine Mindestfläche von 250 Hektar umfasst. In Gifhorn gibt es die Jagdgenossenschaften Gifhorn, Gamsen, Kästorf, Neubokel und Wilsche.
Jagdgenossenschaften erfüllen wichtige Aufgaben
Die Genossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen Jagdscheinbesitzer. „Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche, nicht aber im Verhältnis des Wildbestandes auf den Flächen auf die Jagdgenossen umgelegt“, berichtet Herbert Schacht, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Wilsche.
Bis 1848 stand nur dem König und anderen Souveränen des Staates das Jagdrecht zu. Als Folge der Revolution von 1848/49 durften dann in fast allen deutschen Staaten die Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Eigentum ausüben. Da man einen rapiden Rückgang im Wildbestand befürchtete, wurden in den 1850er-Jahren Gesetze erlassen, die Jagdrecht und -ausübungsrecht trennten. Entweder wurde das Jagen den Gemeinden oder der Gemeinschaft der Flächeneigentümer, sprich den Jagdgenossen, zuerkannt. Die Entwicklungen mündeten letztlich im Reichsjagd gesetzt von 1934 und folgend dem heutigen Bundesjagdgesetz von 1953.
Die Genossenschaftsidee überzeugt mich!
"Die Jagdgenossenschaften erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ohne ihre Arbeit wären Hege und Pflege des Wildes in vernünftigem Maße nicht möglich."
Hermann Campe
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gamsen
"Ein sinnvoller Interessenausgleich unter Grundstückseigentümern und Jagdpächtern wäre ohne Jagdgenossenschaften nicht denkbar. Diese Idee hat sich seit bereits mehr als 150 Jahren bewährt."
Hans-Uwe Kreft
Schriftführer der Jagdgenossenschaft Gamsen