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Waren- und Dienstleistungsmarken

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Foto: Markus Mainka/123RF

Marken und Patente schützen

Zu den Waren- und Dienstleistungsmarken zählen laut MarkenG § 3 Abs. 1: „alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen“. 1. Wortmarken ein oder mehrere Wörter, zusammenhängende Texte (z. B. Slogans), Vor- und/oder Familiennamen sowie Fantasienamen (z. B. Xerox). 2. Buchstaben und Zahlen Buchstaben- und Zahlenmarken (z. B. ABB bzw. 911); Bedeutsamkeit grafisch hervorgehobener Schreibweise. 3. Abbildungen Grafische Gestaltungselemente, z. B. Logos, Etiketten und Verpackungen; naturgetreuen Abbildungen von Waren wird jedoch keine Unterscheidungskraft zugesprochen.


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Foto: eugene78/123RF

4. Hörzeichen

Akustische Kennzeichen (Töne, Tonfolgen und Geräusche), z. B. Jingles, gesprochene Slogans oder Naturtöne, die sich grafi sch (z. B. in Notenschrift oder als Sonagramm) darstellen und klanglich (z. B. auf einem Tonträger) wiedergeben lassen.

5. Dreidimensionale Gestaltungen

Produktunabhängige Formmarken, (z. B. Lila Kuh), Warenformen (z. B. Toblerone Dreiecksform) oder Verpackungsformen (z. B. die Flasche von WC-Ente).

6. Farben und Farbzusammenstellungen

Farbmarken, die kein funktionell notwendiges Produktmerkmal darstellen.

7. Sonstige Aufmachungen

Mischformen, z. B. Wortbildmarken oder Farbformmarken sowie neuere Markenformen wie z. B. Geschmacksmarken und virtuelle Marken.

Markenrecherchen:

Hier finden Sie ausgewählte Experten und Datenbankenanbieter für fundierte Markenrecherchen: markenlexikon.com/markenrecherchen.html

Quelle: markenlexikon.com

Marken und Patente schützen

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Das Kennzeichenrecht beim Schutz der Produkte oder Marken ist nicht ganz einfach. Hier ein Überblick über die Bedeutung der Siegel, Zeichen und Symbole:

Die Trademark

Das Zeichen ™ bedeutet, dass man eine Bezeichnung oder Marke für sich in Anspruch nimmt, eine rechtliche Sicherung gibt es allerdings nicht. Da dieses Zeichen oft mit rechtlich geschützten Marken verwechselt wird, gilt es als irreführend und sollte nur dann verwendet werden, wenn wirklich eingetragene Markenrechte bestehen.

Die registrierte Marke

Das Zeichen ® oder auch die Bezeichnung „eingetragene Marke“ sind rechtlich geschützt. Diese müssen aber nicht angegeben werden, damit der Schutz wirksam wird. Die registrierte Marke kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:

» Das zum Markennamen gehörende Produkt ist schon sehr bekannt und besitzt deshalb Verkehrsgeltung.

» Der Markenname wird in das Markenregister eingetragen.

Eine Marke, die nicht zu einem Produkt, sondern zu einem Dienst gehört, heißt „Service Mark“. Innerhalb der Europäischen Union reicht es aus, wenn der Name in einem Land registriert ist. Wenn das Produkt exportiert wird, sollte zur Sicherheit erst die Rechtslage geklärt werden, weil das Zeichen ® möglicherweise zu Missverständnissen führen kann.

Das Patent

Als „patentiert“ dürfen ausschließlich Produkte gekennzeichnet werden, die vom Patentamt diesen Schutz erhalten haben. Zwischen Anmeldung und Offenlegung darf der Ausdruck „Patent angemeldet“ verwendet werden. Ein Zeichen oder eine genaue Bezeichnung für das Patent gibt es nicht.

Das Copyright

Mit dem Copyright © wird verdeutlicht, dass jemand Urheberrechte an einem Werk, wie zum Beispiel einem Text oder einem Bild, besitzt. Dieses Recht entsteht in Deutschland automatisch durch die Schaffung eines Werkes. In anderen Ländern kann eine Registrierung nötig sein. Im Internet ist es deshalb sinnvoll, das © zu verwenden.

Das Copyleft

Ein an der Vertikalen gespiegeltes Copyright-Zeichen zeigt, dass ein Werk keinen Urheberschutz besitzt, damit es jeder bearbeiten kann und seine Version wieder zur Verfügung stellen kann. Es ist eine Erfindung der Open-Source-Programmierer und ist rechtlich nicht ganz anerkannt, da das Urheberrecht nach deutschem Recht nicht übertragbar ist.

Der P-Vermerk

Auf CDs und DVDs findet sich das P im Kreis. Es steht für „phonorecorded“. Es weist darauf hin, wer das Recht besitzt, den Tonträger herzustellen. In allen Staaten, die das Genfer Tonträgerabkommen unterzeichnet haben, ist dieses Zeichen gültig.

Das Herkunftssiegel bzw. die Herkunftsbezeichnung

Wer dieses Qualitätssiegel besitzt, darf „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) oder „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) auf die Verpackung schreiben. Die EU-Kommission entscheidet darüber in einem Prüfverfahren. Einen Markenschutz bietet das Siegel nicht.
Quelle: business-wissen.de

Vier Fragen an Sven Elfers

Geschäftsführer der Wolfsburger Agentur KARMA Kommunikationsdesign

Wie sehen die Leistungen einer Kreativagentur bei der Entwicklung einer Marke aus?

» Sie sind vielfältig und reichen vom Workshop über die visuelle und inhaltliche Konzeption bis zur Gestaltung und Umsetzung eines Logos und des Corporate Designs. Für uns geht es vor allem darum, aufmerksam zu sein. Wir müssen genau beobachten, gut zuhören und die richtigen Fragen stellen. Wenn wir nicht ganz genau nachvollziehen können, was das Unternehmen tut oder was es mit seiner Marke erreichen will, brauchen wir gar nicht erst anzufangen.

Wen befragen Sie zu diesem Zweck?

» Zuerst natürlich den Unternehmer selbst. Aber auch die Wahrnehmung von Mitarbeitern und Kunden ist wichtig. Es geht unter anderem darum herauszufinden, wie sich ein Unternehmen im Wettbewerb abhebt, inwiefern es anders handelt und was es besser macht als andere. Diese Unterschiede können Team und Kundschaft oft besser darstellen als der Inhaber oder Geschäftsführer, weil sie sie unmittelbar erleben und bestenfalls davon profitieren.

Wie hoch ist der Aufwand bei dieser Vorgehensweise?

» Zumindest entsteht die Identität einer Marke, also die Bilder, die sie sowohl intern als auch extern transportiert, nicht über Nacht. Sie entwickelt sich in einem Prozess, der unter anderem Zeit, in erster Linie aber Vertrauen auf beiden Seiten benötigt. Nur wenn Auftraggeber und Agentur auf einer Wellenlänge sind, kommen gute Ergebnisse für die Marke heraus.

Wann ist denn ein gutes Ergebnis erreicht?

» Wenn Lieschen Müller und Max Mustermann das Bild der Marke begreifen und es Emotionen bei ihnen auslöst. Wobei genau in diesem Moment der nächste Prozess startet, denn die Marke muss gepflegt werden: So wie das Unternehmen Veränderungen vollzieht, muss auch die Marke angepasst werden können. Deshalb ist es gut, sich bei der Markenentwicklung keine engen Grenzen zu setzen, sondern von Anfang an gewisse Freiräume zu lassen.