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Sicherheitswochen - 08. November 2018

Was tun, wenn’s brennt?

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Besonders praktisch und effektiv: Löschspray schnitt im Test gut ab. FOTO: STIFTUNG WARENTEST

Gefährliche Trennungen

Wie schnell die Flammen etwa vom Adventskranz auf Möbel und Textilien übergreifen, hat sich auch am Prüfstand der Stiftung Warentest gezeigt. Doch welche Arten von Löschgeräten eignen sich, um kleine Wohnungsbrände im Keim zu ersticken? Die Prüfer haben elf Produkte aus den Bereichen Schaumlöscher, Wasserlöscher, Löschspray, Pulverlöscher und Löschdecke auf ihre Tauglichkeit geprüft. Dafür wurden Adventskränze, Speiseöl und Kabeltrommeln in Brand gesetzt.Als besonders praktisch erwiesen sich die Löschsprays mit 0,6 Litern Inhalt von Abus und Prymos. Mit ihnen ließen sich sämtliche Testbrände in etwas mehr als 20 Sekunden löschen. Nur Schaum- und Wasserlöscher mit sechs Litern Inhalt machen das Zuhause noch sicherer, liegen allerdings preislich (55 bis 85 Euro) deutlich über den Löschsprays (knapp 25 Euro). Binnen maximal zwölf Sekunden waren mit ihnen sämtliche Testbrände gelöscht, die Sprays schafften es immerhin in höchstens 26 Sekunden. Ein wichtiger Tipp der Tester an dieser Stelle: Mit 500 Gramm Löschspray stößt man schnell an Grenzen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, setzt auf Schaum- und Wasserlöscher mit sechs Litern Inhalt.Besser die Finger lassen sollte man von Pulverlöschern und Löschdecken: Zwar ließ sich das Ausbreiten der Flammen mit ihnen schnell unterdrücken, allerdings ging das Feuer nicht sofort aus, kritisierten die Tester. Ein weiteres Problem: Wer mit Löschdecke löscht, muss gefährlich nah an den Brandherd heran. Ihr Gesamturteil in Sachen Löschdecken: nicht für Laien zu empfehlen! Auch die Pulverlöscher erfordern etwas mehr Geschicklichkeit: So stufen die Tester sie nur als bedingt einsatztauglich für Wohnräume ein, denn schon bei kurzem Hebeldruck füllt sich ein Zimmer in kürzester Zeit mit einer enormen Pulverwolke. Als Folge ist die Sicht extrem eingeschränkt, was wiederum Gefahren birgt. Zudem setzt sich das Pulver in Fugen und Ritzen, was zu Folgekosten führen kann.Ein naheliegender, aber grundsätzlicher und entscheidender Hinweis der Tester betrifft den Aufbewahrungsort des Löschmittels: Das sollte sich nicht irgendwo in den Untiefen des heimischen Kellers befinden, sondern griffbereit an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden – auch wenn es vielleicht einen nicht ganz so hübschen Anblick bietet.Der Gang in den Keller kann im Ernstfall wertvolle Sekunden kosten. Grundsätzlich gilt: Keine Angst vor der Bedienung! Sämtliche Testgeräte waren gut und leicht verständlich beschriftet und konnten auf diese Weise schnell zum Einsatz gebracht werden.- Auf test.de gibt es den kompletten Bericht (kostenpflichtig).

Wasserlöscher, Löschspray oder Decke – nicht alles taugt für geschlossene Räume

Gefährliche Trennungen

Sicherheitsfragen Katja Grieger

Was tun, wenn’s brennt?-2

Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, ungefähr genauso viele überleben eine versuchte Tötung. Jedes Jahr zeigen mehr als 100 000 Frauen ihre Männer bei der Polizei an. Das ist aber nur ein Bruchteil der tatsächlich Betroffenen. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt von ihrem Partner oder ehemaligen Partner.

Warum sprechen so viele Frauen mit niemandem über die Verletzungen, Vergewaltigungen, Drohungen und Demütigungen, die sie zu Hause erleben? Leider kann sich eine Frau nicht sicher sein, dass ihre Umgebung hilfreich reagiert. Wenn Betroffene sich aber jemandem anvertrauen, dann ist die Reaktion dieser Vertrauensperson ganz entscheidend. Relativiert sie die Gewalt und gibt der Betroffenen eine Mitschuld? Oder empört sie sich und bietet Unterstützung an?

Die Reaktionen der ersten Ansprechpersonen stellen häufig die Weichen dafür, wie es weitergeht. Deshalb können sich auch Bezugspersonen an eine Beratungsstelle wenden. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass in jedem Fall automatisch alles gut wird, sobald sich die Frau vom Partner trennt. Trennungssituationen können für die Betroffenen gefährlich werden, die Gewalt kann sogar noch zunehmen. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, hat die Frau oft nicht die Chance, sich in Sicherheit zu bringen.

An dieser Stelle sind Politik und Gerichte gefragt, die Sicherheit von Frauen und Kindern endlich höher zu bewerten als das Umgangsrecht. Es bleibt viel zu tun, bis auch das eigene Zuhause für Frauen ein wirklich sicherer Ort ist.

Katja Grieger ist Geschäftsführerin des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF).

Geldautomaten werden rar

Bargeldloses Bezahlen verdrängt Bankomaten – komplett verschwinden sollen sie aber nicht

Was tun, wenn’s brennt?-3
Geld gibt es nicht mehr an jeder Ecke. FOTO: TOBIAS KLEINSCHMIDT/DPA

Es gibt nichts mehr zu holen: Immer öfter werden in Deutschland Geldautomaten abgebaut. Die Zahl sinkt stetig. Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Interessenvertretung der fünf deutschen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, zu denen auch der Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zählen, gab es 2016 noch 60 000 Automaten in der Bundesrepublik; Ende 2017 waren es dagegen nur noch 58 000. Zu teuer und zu unsicher sind die Automaten manchem Geldinstitut.

„Beim Betrieb eines Automaten sind Kosten, Erreichbarkeit und Nutzerverhalten der Kunden zu berücksichtigen. Diese Aspekte sind von Standort zu Standort individuell“, sagt ein DK-Sprecher. Manchem Geldinstitut ist das Betreiben eines Automaten mit Aufwendungen bis zu 25 000 Euro jährlich zu kostenintensiv. Zumal Anschläge auf Automaten die Versicherungskosten tendenziell in die Höhe treiben.

Außerdem hat bargeldloses Einkaufen nicht zuletzt durch den Onlinehandel zugenommen. Der Bedarf, Bargeld abzuheben, geht allgemein zurück. Gerade an SB-Standorten seien mehrere Automaten auf einem Fleck häufig überflüssig, heißt es bei der DK. Dennoch sei die flächendeckende Bargeldversorgung nicht in Gefahr. Komplett verschwinden würden die Automaten auch künftig nicht.

Zudem gibt es Alternativen zum Automatengeld. So bieten auch Supermärkte, Drogerien und Tankstellen ihren Kunden an, kostenlos Geld an der Kasse abzuheben. Bei diesem sogenannten Cashback-Service nennt der Kunde dem Kassierer die Summe, die er ausbezahlt haben möchte. Die Gebühren, die für die Transaktion anfallen, übernehmen die Märkte in der Regel selbst. Da bei Kreditkarten meist höhere Gebühren anfallen, ist das Abheben oft nur mit EC-Karte möglich.

Die meisten Geschäfte legen einen Mindesteinkaufswert fest, der mit der Abbuchungssumme verrechnet wird. Ein Sicherheitsrisiko sieht die DK im Abheben an der Kasse nicht: Für Auszahlungen im Einzelhandel würden die gleichen hohen Sicherheitsstandards wie bei anderen Transaktionen gelten. Zudem sei der Einzelhandel mit dem Handling von Bargeld vertraut, heißt es.

Leuchtende Beispiele

Smarte  Gadgets

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FOTO: MAGNIC MICROLIGHTS

Smarte Fahrradbeleuchtung bietet allerlei Funktionen, die man ansonsten nur von motorisierten Verkehrsteilnehmern kennt. So können smarte Leuchten etwa einen Richtungswechsel anzeigen und als Blinker beim Abbiegen fungieren. Das geschieht entweder automatisch, über eine am Lenker angebrachte Fernbedienung oder durch Antippen. Durch Aufleuchten signalisieren sie zusätzlich, dass der Fahrer gerade abbremst.

Die smarten Gadgets lassen sich entweder rückwärtig am Gepäckträger oder seitwärts an den Haltegriffen befestigen.

Nicht jedes Löschmittel eignet sich für jede Art von Brand. Die Brandklasse ist entscheidend: So eignet sich Brandklasse A für Mobiliar, Textilien oder auch Weihnachtsdekoration. Brandklasse B kommt bei Flüssigem zum Einsatz, etwa bei Spiritus. Für Fett und Öl indes kommen mit einem F gekennzeichnete Löschmittel infrage. Im Warentest hat allerdings auch ein B-Schaumlöscher Speiseöl gelöscht.