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Sicherheitswochen November 2019

Weiblich, ledig, Armutsfalle

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FOTO: STOCK.ADOBE.COM/NEW AFRICA

Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit?

Familie oder Rentenpunkte? Viele Frauen müssen sich darauf einstellen, im Alter weniger Geld auf dem Konto zu haben als ihre männlichen Kollegen. Wie prekär die Situation mitunter ist und welche Ursachen der Gender-Pension-Gap hat, hat die Ökonomin Alexandra Niessen-Ruenzi in einer großen Studie dargelegt.Frau Niessen-Ruenzi, Sie haben den sogenannten Gender-Pension-Gap, also die geschlechtsbedingte Rentenlücke, untersucht. Wie viel weniger Rente bekommen deutsche Frauen im Schnitt?Das hängt davon ab, was man unter dem Begriff Rente versteht. In unserer Studie haben wir uns auf die gesetzlichen Rentenansprüche konzentriert, was daran liegt, dass wir hier sehr genaue Daten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vorliegen hatten. Da sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer registriert. So konnten wir sehr genau die gesetzlichen Rentenansprüche von männlichen und weiblichen Erwerbstätigen bestimmen. Wenn man das tut, kommt man auf einen Gender-Pension-Gap von 26 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen im Schnitt rund 26 Prozent weniger gesetzliche Rentenansprüche erworben haben, wenn sie mit 67 Jahren in Rente gehen.

  

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Prof. Alexandra Niessen-Ruenzli vom Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Corporate Governance der Uni Mannheim. FOTO: UNIVERSITÄT MANNHEIM

Sind es nur die Erziehungszeiten, oder gibt es noch andere Ursachen wie beispielsweise steigende Scheidungsraten oder mehr Teilzeitarbeit?

Das sind natürlich zusätzliche Faktoren, die eine Rolle spielen. Aber unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Familiengründung der Haupteinflussfaktor für den Unterschied bei der Rente ist, wenn auch nicht der einzige. Man weiß beispielsweise, dass Frauen und Männer sich bei der Berufswahl immer noch in unterschiedliche Branchen selektieren. So wählen Frauen häufiger soziale Berufe, was durch die schlechtere Bezahlung dieser Berufe dazu führt, dass sie weniger Rentenansprüche als Männer erwerben. Das heißt, dass der bekannte Gender-Pay-Gap sich fortschreibt in einen Gender-Pension-Gap. Wobei wir selbst in der gleichen Branche bei gleicher Qualifikation immer noch einen Gender-Pay-Gap von sechs Prozent haben, der sich dementsprechend auswirkt – auch ohne verlorene Rentenpunkte durch Erziehungszeiten.

Worauf lässt sich der Gender-Pay-Gap von 6 Prozent, also die schlechtere Bezahlung bei gleicher Qualifikation in der gleichen Branche, zurückführen?

In der wissenschaftlichen Literatur wird als ein Hauptgrund das schlechtere Verhandlungstalent von Frauen angegeben. Weil Frauen bei Gehaltsverhandlungen oft nicht so hoch pokern, wie das vielleicht männliche Arbeitnehmer machen.

Ist es auch so, dass Frauen eher dazu neigen, in Teilzeit zu arbeiten?

Ja, das beobachtet man vor allem im Zusammenhang mit der Familiengründung. Frauen scheiden oft ganz aus der Erwerbstätigkeit aus, was bis vor einigen Jahrzehnten noch das Standardmodell war. Jetzt ist es so, dass viele Frauen zwar nicht ganz der Berufstätigkeit den Rücken kehren, aber den Umfang ihrer Stundenzahl signifikant reduzieren und in Teilzeit gehen, was rein mechanisch dazu führt, dass sie einfach weniger verdienen und dementsprechend weniger Rentenansprüche erwerben.

Kann man von so etwas wie der Teilzeitfalle sprechen?

Zumindest haben Studien gezeigt, dass Frauen, die in Teilzeit arbeiten, oft unterschätzen, dass sie in der Folge oft ihre gesamte Erwerbstätigkeit hindurch eine geringere Wahrscheinlichkeit haben, befördert zu werden, und somit auch viele Jahre später noch weniger verdienen.

Kann man überspitzt sagen, dass das deutsche Rentensystem weibliche Erwerbsbiografien eher sanktioniert als fördert?

Das deutsche Rentensystem nicht. Denn – wie bereits angesprochen – gibt es vom Gesetzgeber Extraentgeltpunkte für Erziehungszeiten. Wenn Sie ein nach 1992 geborenes Kind haben, bekommen Sie beispielsweise drei Entgeltpunkte. Aber das reicht eben noch nicht, um die 26 Prozent Gender-Pension-Gap vollständig auszugleichen. Man kann natürlich über andere Dinge streiten – Stichwort Ehegattensplitting. Hier muss man die Frage stellen, in wie weit der Staat Anreize für Frauen setzt, eine volle Berufstätigkeit anzustreben. Was die reine Rentengesetzgebung angeht, so herrscht durchaus ein Bewusstsein dafür, dass ein Ausgleich stattfinden muss.
      

Das heißt, Frauen sorgen einfach nicht genug vor?

Wenn man die private Vorsorge mit einbezieht, dann würde ich dem zustimmen. Denn da ist der Gender-Pension-Gap sogar noch höher als bei der gesetzlichen Rente. Es gibt Studien, die besagen, dass der Gap im Bereich der privaten Vorsorge sogar bei 36 Prozent liegt.

Woran liegt das?

Das ganze Thema Geldanlage ist immer noch sehr stark männerdominiert, und Frauen befassen sich nicht so häufig damit.

Sind Frauen nicht gerade für Finanzdienstleister eine unglaublich interessante Zielgruppe?

Ja, auf jeden Fall. Man beobachtet auch immer mehr, dass Finanzdienstleister diese Kundengruppe für sich entdecken. Auch wenn die Forschung dazu zeigt, dass es noch viel Verbesserungsbedarf gibt. Es gibt Studien, die zeigen, dass männliche Kunden von Finanzberatern mehr als doppelt so oft kontaktiert werden. Kommt ein Ehepaar, so wird meistens nur der Mann angesprochen. Frauen dagegen bekommen eher die Botschaft, man kümmere sich schon darum. Und wenn nur weibliche Kunden erscheinen, dann werden ihnen häufiger teurere Produkte empfohlen und es gibt seltener Preisnachlässe.

Und wie steht es um das weibliche Wissen?

Man kann sagen, es besteht eine große Unsicherheit. Es gibt einen Standard-Finanzmarkt-Wissenstest aus drei einfachen Fragen. Zum Beispiel kann man aus einer Frage ableiten, ob jemand weiß, was Inflation bedeutet. Da schneiden Frauen systematisch schlechter ab. Allerdings nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten Industrienationen.

Interview: Nora Lysk

26 Prozent beträgt der Gender-Pension-Gap.

Liegt das am System oder an den unterschiedlichen Erwerbsbiografien?

Wir haben in unserer Studie festgestellt, dass dieser Gap sich erst in einem Alter von 35 Jahren auftut. Vorher beobachten wir keine Unterschiede. Das legt nahe, dass es eher an der unterschiedlichen Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen liegt. Denn wenn wir uns die Regularien zur gesetzlichen Rente ansehen, so hat der Gesetzgeber durch zusätzliche Entgeltpunkte versucht, Erziehungszeiten auszugleichen. Das reicht nach unseren Berechnungen aber nicht aus, um den Gender-Pension-Gap zu schließen.
          

"Frauen unterschätzen, dass mit der Teilzeit die Wahrscheinlichkeit sinkt, später befördert zu werden."

Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit?

Präsidentin des Sozialverbandes fordert Rückkehrrecht für Arbeitnehmer in die Vollzeit

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Frauen,die im Niedriglohnsektor arbeiten, bekommen später eine niedrige Rente. FOTO: JENS BÜTTNER/DPA

Angesichts der deutlichen Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen fordert der Sozialverband VdK Deutschland ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit für alle Beschäftigten. „Es kann nicht sein, dass dieses Recht abhängig ist von der Größe des jeweiligen Unternehmens. Hier besteht dringend Handlungsbedarf“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Sie reagierte damit auf die Untersuchung der Universität Mannheim und der niederländischen Tilburg University. Danach erhalten Frauen im Durchschnitt 26 Prozent weniger gesetzliche Rente als Männer.

Hintergrund: Kleine Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten sind von der sogenannten Brückenteilzeitregelung ausgenommen. Um diese Arbeitgeber nicht zu überfordern, gibt es für deren Beschäftigte keinen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Für Unternehmen von 46 bis zu 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Hier muss pro 15 Beschäftigten nur jeweils einem Antrag auf befristete Teilzeit entsprochen werden.

Bentele verlangte zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familienarbeit sei auch heutzutage noch in erster Linie Frauenarbeit. Viele Mütter wollten gern mehr arbeiten, um auch im Alter gut abgesichert zu sein. „Doch alle, die aktuell auf der Suche nach einem Kitaplatz sind, wissen, wie schwierig das Unterfangen ist. Letztendlich landen deswegen vor allem Frauen häufig in der Teilzeitfalle.“ Die Präsidentin forderte, die Ganztagesbetreuung auszubauen. Zudem seien flexiblere Arbeitszeitmodelle als bisher nötig.

Daneben ringt die große Koalition immer noch um die Einführung einer Grundrente. Mit der Grundrente soll Beziehern kleiner Renten ein Aufschlag gewährt werden. Seit Monaten streiten Union und SPD vor allem über die Frage, ob der geplante Rentenaufschlag an eine Prüfung der tatsächlichen Bedürftigkeit gebunden werden soll.

Menschen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet haben, sollen – auch wenn sie wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben – eine Rente bekommen, die mindestens zehn Prozent über Hartz-IV-Niveau liegt. Auch Teilzeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen mitzählen. epd/nl
        

SICHERHEITS FRAGE 

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WLADIMIR KAMINER

Das Verlangen nach Sicherheit

Die Welt ist aus den Fugen“ – dieser Aussage stimmen 62 Prozent der Deutschen laut einer neuerlichen Forsa-Umfrage zu. Ob das stimmt oder nicht, ist nebensächlich, die Welt ist uns in Empfindungen gegeben. Also müssen wir uns an unsere Empfindungen anpassen. In einer aus den Fugen geratenen Welt wird das Verlangen nach Sicherheit umso stärker, „safety first“ sagen die Amerikaner. Dabei wird „Safety“ permanent mit „Security“ verwechselt.

Als Beispiel für Safety gilt eine offene Tür, der Notausgang, der immer vorhanden und frei sein muss. Security dagegen würde bedeuten, dass vor jeder Tür ein Sicherheitsbeamter steht und Taschen durchsucht.

So werden wir zu Geiseln unserer eigenen Ängste. Ich wohne in Berlin, die Schlangen am Flughafen Tegel sind beängstigend. Die Passagiere verbringen Stunden bei der Sicherheitskontrolle: Sie dürfen keine Parfümflaschen größer als 100 Millilter haben, ihre Gürtel müssen aus der Hose gezogen und die Rechner ausgepackt werden.

Auch in der Weltpolitik pfuscht die Security. Dem russischen Präsidenten Putin haben seine Sicherheitsdienste empfohlen, zu den außenpolitischen Treffen verspätet zu erscheinen, auf diese Weise würden die potenziellen Angreifer nie im Stande sein, ihre Attentate sorgfältig logistisch zu planen. Er kommt also immer zu spät. Das Ergebnis ist, keiner der ausländischen Kollegen will sich mit ihm treffen. Ich möchte vor Security warnen, sie bringt noch mehr Unsicherheiten ins Leben. Sie kann unter Umständen sogar gefährlich sein.

Wladimir Kaminer ist Autor zahlreicher Bestseller und lebt in Berlin.


SMARTES GADGET

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Das verspricht der smarte Fahrradhelm

Smarte Fahrradhelme erkennen durch verbaute Sensoren und Kameras Autos sowie andere Verkehrsteilnehmer, die vom Radfahrer im toten Winkel übersehen werden. Der Helm weist den Piloten dann durch aufblinkende LEDs auf mögliche Gefahren hin. Beinahe selbstverständlich scheint es, dass weitere LEDs an der Rückseite des Helms dem Hintermann automatisch anzeigen, dass der Radfahrer bremst oder einen Abbiegevorgang einleitet. Praktisch ist auch die Navigationsfunktion einiger Helme. Der Kopfschutz wird einfach per Bluetooth mit dem Smartphone verbunden.

IM FOKUS

Vermögen ansparen in der Elternzeit?

Bei der Familienplanung vermögenswirksame Leistungen prüfen

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Vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer über ihren Chef abschließen. Er hilft, Ersparnisse aufzubauen. Doch wer Elterngeld bekommen möchte, sollte die Konditionen genauer studieren. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Von Isabelle Modler  

Ganz nebenbei mehrere tausend Euro ansparen? Das ist mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) möglich. Davon können alle profitieren, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Der Arbeitgeber hilft, Geld anzusparen, indem er jeden Monat einen kleinen Betrag einzahlt – in der Regel zwischen 6 und 40 Euro. „Wie viel einem Berufstätigen genau zusteht, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag“, erklärt Karin Baur von der Zeitschrift „Finanztest“.

Bei der Anlageart haben Arbeitnehmer meist freie Wahl. Nach einer Sparphase von sechs Jahren ruht der VL-Vertrag bis zum Ende des Jahres, erst dann kann man auf das Geld zugreifen. Wer einen VL-Vertrag abschließen will und vorhat, in den kommenden Jahren eine Familie zu gründen, sollte sich aber die Konditionen genauer anschauen, die im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Grundsätzlich hat die Elternzeit zwar keinen Einfluss auf die Laufzeit des Vertrages, aber: „Ob man den VL-Vertrag während der Elternzeit weiterbesparen kann, ist vom Anbieter und den genauen Konditionen abhängig“, erklärt Baur. Bei manchen Anbietern können Sparer während der Elternzeit selbst Beträge einzahlen. Zum Teil ist dies nur zeitlich begrenzt möglich. Dazu kommt: Die zusätzliche Arbeitnehmersparzulage des Staates gibt es nur auf Zahlungen, die der Arbeitgeber vornimmt. „Man kann versuchen, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass er während des Mutterschutzes einen Teil des Mutterschutzgeldes in den VL-Vertrag einzahlt. Der Vorteil: So lassen sich mögliche Arbeitnehmersparzulagen sowie vereinbarte Boni sichern.

Bei anderen Anbietern bleibt der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei. „Er kann also nicht weiter bespart werden“, sagt Baur. Auch wenn Sparer keine weiteren Beiträge einzahlen dürfen, sollten sie den Vertrag nicht auflösen, empfiehlt Baur. Denn nur wenn Sparer bis zum Schluss durchhalten, können sie die staatliche Arbeitnehmersparzulage auf die eingezahlten Beiträge des Arbeitgebers erhalten. Ist der Vertrag beitragsfrei gestellt, müssen Sparer in der Regel einen neuen VL-Vertrag abschließen, wenn sie nach der Elternzeit wieder Beiträge einzahlen wollen. Das Problem bei einem neuen Vertrag: Man weiß nicht, ob man unter Umständen andere, schlechtere Zinskonditionen bekommt. Verbraucherschützer empfehlen daher, Anbieter darauf anzusprechen, wie die Elternzeit geregelt ist – und sich vor dem Vertragsabschluss über die eigenen Ziele und die Risikobereitschaft klar zu werden.