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Sicherheitswochen - 06. November 2018

Alarmanlagen sollten schon beim Einbruchsversuch auslösen

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Einbruchsversuch mit Stemmeisen: Alarmanlagen sollten so sensibel sein, dass sie Alarm auslösen, bevor mechanische Hindernisse überwunden sind. DPA

Checkliste für die Überwachung: Das rät der Experte

Von Hilke Kottlick KREIS GIFHORN. Der Slogan lautet „Schlagen Sie Alarm“. Dazu gibt Heinz-Hermann Salge, Beauftragter für Kriminalprävention, Tipps für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Der Gifhorner Beamte nimmt das Thema Alarmanlagen unter die Lupe. Der Profi gibt fundierte Infos, um sich gegen Überfall und Einbruch zu schützen.„Alarmanlagen dienen dem Erkennen und Melden von Gefahren bei Überfall oder Einbruch“, sagt Salge. Dabei betont er, dass die Installation dieser Anlagen sinnvoll ist, „wenn das Erreichen des Tatziels – das Eindringen in Wohnung, Geschäft, Haus – hinreichend erschwert ist“. Dabei lautet das Motto: „Mechanik geht vor Elektronik“, und das bedeutet, dass Fenster und Türen auf jeden Fall extra „mit Schloss und Riegel“ gesichert sein sollten. Aus diesem Grund empfiehlt der Experte, dass die Installation einer Anlage so erfolgen sollte, dass der Alarm bereits bei einem Einbruchversuch ausgelöst wird, „bevor Einbrecher die mechanischen Sicherungsmaßnahmen überwunden haben“.

„Schlagen Sie Alarm“: Heinz-Hermann Salge ist bei der Polizei Beauftragter für Kriminalprävention und gibt Tipps für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Mechanik geht vor Elektronik. Türen und Fenster sollten extra mit Schloss und Riegel gesichert werden.

Heinz-Hermann Salge Beauftragter für Kriminalprävention

„Aufgabe einer Alarmanlage ist es, so früh wie möglich einen Einbruch zu erkennen und Alarm auszulösen.“ Der Lärm kann Salge zufolge Täter abschrecken, so dass es gar nicht erst zu einem Einbruch kommt. Auch kann bei einem erkannten Einbruch schnelle Hilfe alarmiert werden.

Planung, Installation und Wartung einer Alarmanlage sollten Salge zufolge von einem Fachberater und nach den „anerkannten Regeln der Technik“ erfolgen. Kostenlose und vor allem auch „objektbezogene Tipps und Beratung gibt es bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen oder bei Fachanbietern im Rahmen einer umfassenden Sicherungskonzeption“.

Checkliste für die Überwachung: Das rät der Experte

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Die Alarmanlage soll die Gebäude vor Einbrechern und Vandalismus schützen. GERKO NAUMANN

„Schlagen Sie Alarm“ – eine Checkliste in Kürze:

Es gibt die Außenhautüberwachung. Dabei werden laut Heinz-Hermann Salge, Beauftragter für Kriminalprävention in Gifhorn, „alle Türen und Fenster in der Außenhaut des Objektes überwacht“. Bei der „Fallenüberwachung“ werden vorwiegend die Bereiche überwacht, die ein Täter wahrscheinlich betreten wird. Der Beamte nennt dazu als Beispiel einen „Flur, von dem alle Zimmer des Hauses abgehen“. Beide Überwachungsarten können kombiniert werden – Außenhautüberwachung im Erdgeschoss, Fallenüberwachung im Keller und Dachgeschoss.

„Die Anlage sollte dabei so installiert werden, dass bereits bei einem Einbruchversuch Alarm ausgelöst wird, bevor Einbrecher die mechanische Sicherung überwunden haben“, rät er weiterhin.

Zur Vermeidung von Falschalarmen sollte darauf geachtet werden, dass der durch die Anlage überwachte Bereich erst betreten werden kann, wenn die Anlage nicht mehr „scharf geschaltet“ ist. Denn: „Rücken wir zum Falschalarm aus, ist das kostenpflichtig“, mahnt der Polizist.

Und er empfiehlt: „Löst eine Alarmanlage aus, sollte es stets auch einen Fernalarm bei einem Wach- oder Sicherheitsunternehmen geben.“ hik